Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2009 der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in dritter Lesung zugestimmt. Da der Bundesrat der Verordnung bereits am 16. Oktober 2009 zugestimmt hatte, kann sie nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Ende Januar 2010 in Kraft treten. Gegenüber der bisher geltenden Rechtslage werden nun u.a. Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten wie Kaminöfen, Pellet-Einzelöfen und Heizkamine festgelegt. Ein wesentliches Element der 1. BImSchV ist die Festsetzung von Höchstgrenzen für Staub und Kohlenmonoxid (CO).
Quelle: BAULINKS.de-News Diesen Feed abonnieren


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