Neue ASUE-Broschüre: “Der Energieausweis für den Gebäudebestand”

Zum 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude in Deutschland Pflicht. Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für bestehende Gebäude im Falle eines Nutzerwechsels verlangt. Vom Energieausweis betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
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Immobilienratgeber

Welche Kriterien bestimmen den Preis einer Wohnung? Brauche ich wirklich einen Energieausweis? Was muß ich bei einer Besichtigung beachten? Was heißt besenrein? Viele Fragen die auftreten beim Mieten oder Kaufen einer Wohnung. Die besten Antworten hier!
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Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
Quelle: http://www.bauen.com/neuigkeiten/851_Bu

Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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Bußgelder für fehlerhafte Energieausweise

DEKRA empfiehlt Immobilieneigentümern, im Zweifelsfall einen bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Denn bei den einfacheren Verbrauchsausweisen besteht das Risiko, dass fehlerhafte Angaben über den Verbrauch zu falschen Ergebnissen führen. Im Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) in Kraft: Diese sieht Bußgelder bis zu 15.000 Euro für fehlerhafte oder unvollständige Energieausweise vor.
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